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freiwilliges öffentlichen Erwerbsangebot der Arrow HoldCo GmbH an die Aktionäre der Vectron Systems AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Youco F24-H158 Vorrats-GmbH (zukünftig: Arrow HoldCo GmbH) (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (das „Angebot“) zum Erwerb sämtlicher Aktien der Vectron Systems AG („Vectron“ bzw. die „Vectron-Aktien“) vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen über das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Das Angebot ist kein Angebot im Sinne des § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) und unterliegt daher nicht den Vorschriften des WpÜG. Das Angebot und die Angebotsunterlage sind nicht und werden nicht Gegenstand eines Prüfungs-, Gestattungs- oder Registrierungs verfahrens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eines Prüfungs-, Gestattungs- oder Registrierungsverfahrens einer anderen Aufsichtsbehörde sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Das Angebot wird ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge werden jeweils in der Bundesrepublik Deutschland über die Systeme der Clearstream Banking AG vollzogen. Vectron-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind möglicherweise nicht in der Lage, ihre Vectron-Aktien einzureichen oder Rechte und Ansprüche nach dem Recht eines anderen Landes als Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen. Solche Vectron-Aktionäre können unter Umständen nicht vor einem Gericht ihres Wohnsitzes, Sitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts klagen. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen, und jede solche Annahme führt zu einer Abwicklung in Deutschland ausschließlich nach den Bedingungen der Angebotsunterlage, einschließlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. Vectron-Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren, diese einzuhalten und sich nötigenfalls hierzu beraten zu lassen. Die Bieterin und die mit ihr verbundenen Parteien übernehmen keine Verantwortung dafür, ob die Annahme des Angebots von außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Das Angebot stellt keine Erklärung nach Section 14(d)(1) oder 13(e)(1) des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den anwendbaren General Rules and Regulations dar. Aktionäre der Vectron Systems (die „Vectron Aktionäre“), deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich in den Vereinigten Staaten befindet, sollten beachten, dass die Angebotsunterlage und das Angebot in Übereinstimmung mit einer in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Form und Struktur erstellt wurde bzw. durchgeführt werden, die von der in den Vereinigten Staaten für ein Erwerbsangebot üblichen Struktur und Form abweichen. Weiterhin unterscheidet sich der Inhalt der Angebotsunterlage von den Angaben, die nach US-amerikanischem Recht zwingend in einer Angebotsunterlage enthalten sein müssen. Zudem hat weder die US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission) noch eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten dieses Angebot genehmigt oder abgelehnt oder es hinsichtlich seiner Angemessenheit oder Vorteilhaftigkeit geprüft, so wie auch der Inhalt der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Angebot stehender Dokumente nicht auf seine Richtigkeit und Angemessenheit hin überprüft wurde. Vectron-Aktionäre, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich in den Vereinigten Staaten befindet, sollten deshalb ihre eigenen Berater hinsichtlich des Angebots zu Rate ziehen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen an Dritte kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und weiterer mit dem Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen bezweckt weder deren Verbreitung noch eine Veröffentlichung dieses Angebots nach Maßgabe ausländischen Rechts noch eine öffentliche Werbung. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder sonstiger mit diesem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen nicht durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar in Ländern veröffentlicht, versandt, verteilt oder sonst wie verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Das Angebot darf nur in der Bundesrepublik Deutschland als angenommen gelten und unterliegt den Bestimmungen der Angebotsunterlage, einschließlich der Vollzugsbedingungen in Ziffer 6 der Angebotsunterlage. Die Bieterin und die mit ihr verbundenen Parteien sind nicht verpflichtet, dafür zu sorgen und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Weitergabe, Verteilung oder Versendung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen mit den Anforderungen irgendeiner Rechtsordnung mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung oder Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

Die Bestimmungen des Angebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Vectron-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Bieterin und die mit ihr verbundenen Parteien übernehmen sind nicht zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente verpflichtet, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Der Zugang zu dieser Internetseite außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Vectron-Aktionären außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin und die mit ihr verbundenen Parteien übrnehmen keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe.